Ist eine Wartung von Automatiktüren vorgeschrieben?
Ist die Wartung von automatischen Türen vorgeschrieben und wer verpflichtet sich dazu?
Um es kurz zu machen: Ja. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, automatische Türen regelmäßig überprüfen und warten zu lassen. Automatische Türen mit horizontaler Bewegung unterliegen der sogenannten EN 16005-Norm. Die EN 16005 ist eine europäische Norm für die Nutzungssicherheit automatischer Türen. Sie gilt für automatische Türen, die für den regulären Zugang, Fluchtwege sowie für brand- und rauchhemmende Türen verwendet werden. Diese Norm ist seit April 2013 in Kraft und gilt in allen Ländern, die dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) angeschlossen sind.
Die EN 16005 schreibt vor, dass regelmäßige Wartung an automatischen Türen durchgeführt werden muss – mindestens einmal pro Jahr. Diese Wartung muss durch ein entsprechend befugtes Serviceunternehmen erfolgen und schriftlich dokumentiert werden. Wird die Norm nicht eingehalten und tritt ein Sicherheitsproblem auf, das nachweislich auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, kann der Eigentümer der Tür haftbar gemacht werden.